Bundesrecht konsolidiert

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Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens – Kundmachung von Änderungen Art. 1

Kurztitel

Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens – Kundmachung von Änderungen

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 95/2007

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

25.08.2007

Außerkrafttretensdatum

Index

18 Kundmachungswesen
29/07 Gewerblicher Rechtsschutz

Text

Die Kundmachung der Beschlüsse der Versammlung des Verbandes für die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens vom 5. Oktober 2005 und 3. Oktober 2006, mit denen die Ausführungsordnung und das Gebührenverzeichnis zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens Bundesgesetzblatt Nr. 348 aus 1979, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 525 aus 1984,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 133 aus 2006,) geändert werden, hat dadurch zu erfolgen, dass diese Beschlüsse in der Bibliothek des Österreichischen Patentamtes (1200 Wien, Dresdner Straße 87) zur öffentlichen Einsicht während der Amtsstunden aufgelegt werden.

Im RIS seit

28.04.2020

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2020

Gesetzesnummer

20011148

Dokumentnummer

NOR40222913

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