Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Abkommen über den Sitz des Sekretariats der Energiegemeinschaft Art. 2

Kurztitel

Abkommen über den Sitz des Sekretariats der Energiegemeinschaft

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 87/2007

Typ

Vertrag - Energiegemeinschaft

§/Artikel/Anlage

Art. 2

Inkrafttretensdatum

01.09.2007

Außerkrafttretensdatum

Index

19/20 Amtssitzabkommen

Text

Artikel 2

Rechtspersönlichkeit

Die Republik Österreich anerkennt die durch den Gründungsvertrag geschaffene internationale Rechtspersönlichkeit der Energiegemeinschaft sowie ihre Rechtsfähigkeit in Österreich, insbesondere ihre Fähigkeit:

  1. Litera a
    Verträge abzuschließen;
  2. Litera b
    unbewegliche und bewegliche Vermögenswerte zu erwerben und zu veräußern;
  3. Litera c
    Gerichtsverfahren einzuleiten oder sich auf diese einzulassen;
    und
  4. Litera d
    andere Handlungen zu setzen, die für ihre Zwecke und Aufgaben notwendig oder nützlich sind.

Zuletzt aktualisiert am

17.02.2025

Gesetzesnummer

20005423

Dokumentnummer

NOR40090605

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/iii/2007/87/A2/NOR40090605

Navigation im Suchergebnis