Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Abkommen über den Sitz des Sekretariats der Energiegemeinschaft
Typ
Vertrag - Energiegemeinschaft
§/Artikel/Anlage
Art. 2
Inkrafttretensdatum
01.09.2007
Außerkrafttretensdatum
Index
19/20 Amtssitzabkommen
Text
Artikel 2
Rechtspersönlichkeit
Die Republik Österreich anerkennt die durch den Gründungsvertrag geschaffene internationale Rechtspersönlichkeit der Energiegemeinschaft sowie ihre Rechtsfähigkeit in Österreich, insbesondere ihre Fähigkeit:
unbewegliche und bewegliche Vermögenswerte zu erwerben und zu veräußern;
Gerichtsverfahren einzuleiten oder sich auf diese einzulassen;
und
andere Handlungen zu setzen, die für ihre Zwecke und Aufgaben notwendig oder nützlich sind.
Zuletzt aktualisiert am
17.02.2025
Gesetzesnummer
20005423
Dokumentnummer
NOR40090605