Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Durchführungsbestimmungen wird genehmigt.
Die Regierung der Republik Österreich
undund
diedie Regierung des Großherzogtums Luxemburg –
inSub-Litera, i, n dem Bewusstsein, dass audiovisuelle Gemeinschaftsproduktionen einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Filmindustrie sowie für eine Zunahme des wirtschaftlichen und kulturellen Austausches zwischen den beiden Ländern leisten können,
entschlossen, die Entwicklung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg anzuregen,
geleitetgeleitet von dem Wunsch, eine Atmosphäre für gute Beziehungen auf dem audiovisuellen Gebiet, insbesondere für die gemeinsame Herstellung von Filmen, Fernseh-, Video- und Multimediaproduktionen, zu schaffen,
eingedenkeingedenk dessen, dass die Qualität der Gemeinschaftsproduktionen zur Ausweitung der Produktion und Verbreitung von Filmen, Fernseh-, Video- und Multimediaproduktionen beider Länder beitragen kann –
sindsind wie folgt übereingekommen: