Im Sinne der freundschaftlichen Beziehungen zwischen der Republik Österreich und der Republik Tunesien,
in dem Wunsch, ihre freundschaftlichen Beziehungen durch eine fruchtbare finanzielle Kooperation zu entwickeln, zu erweitern und zu vertiefen,
mit dem Ziel, die wirtschaftliche Partnerschaft zwischen den beiden
Ländern zu
fördern,
sind die Regierung der Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich und die Regierung der Republik Tunesien, nachstehend die „Vertragsparteien“ genannt, wie folgt übereingekommen: