Bundesrecht konsolidiert

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Abkommen über die finanzielle Kooperation § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Abkommen über die finanzielle Kooperation

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 6/2007 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 49/2010

Typ

Vertrag – Tunesien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.01.2007

Außerkrafttretensdatum

31.05.2010

Unterzeichnungsdatum

05.04.2006

Index

39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe

Titel

Abkommen über die finanzielle Kooperation zwischen der Regierung der Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich und der Regierung der Republik Tunesien
StF: BGBl. III Nr. 6/2007

Sprachen

Arabisch, Deutsch, Französisch

Präambel/Promulgationsklausel

Im Sinne der freundschaftlichen Beziehungen zwischen der Republik Österreich und der Republik Tunesien,

in dem Wunsch, ihre freundschaftlichen Beziehungen durch eine fruchtbare finanzielle Kooperation zu entwickeln, zu erweitern und zu vertiefen,

mit dem Ziel, die wirtschaftliche Partnerschaft zwischen den beiden

Ländern zu

fördern,

sind die Regierung der Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich und die Regierung der Republik Tunesien, nachstehend die „Vertragsparteien“ genannt, wie folgt übereingekommen:

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 10, des Abkommens wurden am 26. Juni bzw. 21. Dezember 2006 (eingelangt am 22. Dezember 2006) abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Jänner 2007 in Kraft getreten.

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2010

Gesetzesnummer

20005232

Dokumentnummer

NOR30005702

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/iii/2007/6/P0/NOR30005702

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