Bundesrecht konsolidiert

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Abkommen über die wechselseitige Vertretung im Verfahren zur Erteilung von Visa (Ungarn) Art. 2

Kurztitel

Abkommen über die wechselseitige Vertretung im Verfahren zur Erteilung von Visa (Ungarn)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 55/2007

Typ

Vertrag – Ungarn

§/Artikel/Anlage

Art. 2

Inkrafttretensdatum

01.05.2007

Außerkrafttretensdatum

Index

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke

Text

Artikel 2

In Anwendung des Artikels 1 sind die einschlägigen Rechtsvorschriften der Europäischen Union, einschließlich der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr, sowie die Rechtsvorschriften des vertretenden Staates anwendbar und die die Interessen der vertretenen Partei zu berücksichtigen.

Zuletzt aktualisiert am

25.06.2014

Gesetzesnummer

20005328

Dokumentnummer

NOR40087413

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