Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Einkommensteuer (Pakistan)
Typ
Vertrag – Pakistan
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.06.2007
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
04.08.2005
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Beachte
Die Änderungen auf Grund des MLI (
BGBl. III Nr. 93/2018) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA Pakistan plus MLI, als Anlage 2 dokumentiert.
Titel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Islamischen Republik Pakistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen samt Protokoll
StF:
BGBl. III Nr. 49/2007 (NR: GP XXII
RV 1061 AB 1097 S. 122. BR:
AB 7382 S. 725.)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 30 Abs. 1 des Abkommens wurden am 21. Dezember 2005 bzw. 26. März 2007 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Juni 2007 in Kraft.Die Mitteilungen gemäß Artikel 30, Absatz eins, des Abkommens wurden am 21. Dezember 2005 bzw. 26. März 2007 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Juni 2007 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Islamische Republik Pakistan, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen abzuschließen,
haben Folgendes vereinbart:
Schlagworte
e-rk3, DBA
Zuletzt aktualisiert am
08.09.2021
Gesetzesnummer
20005314
Dokumentnummer
NOR30005789