Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Bolivarischen Republik Venezuela, im Folgenden „Vertragsparteien“ genannt, sind
ANGESICHTS der Bedeutung, die dem Ausbau der bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zwischen Ihnen zukommt;
ANGESICHTS des Interesses, das der Unterstützung und Förderung der Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Umwelt, Industrie und Technologie zum beiderseitigen Vorteil und in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften in beiden Ländern zukommt;
WILLENS, Kooperationsprojekte umzusetzen, die der innerstaatlichen Entwicklung dienen und die auf den Prinzipien der Solidarität, der Zusammenarbeit, der Komplementarität, der Gegenseitigkeit und der sozialen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeit aufgebaut sind;
wie folgt übereingekommen: