Bundesrecht konsolidiert

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Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Tschechische R) Art. 18

Kurztitel

Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Tschechische R)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 39/2007

Typ

Vertrag – Tschechische R

§/Artikel/Anlage

Art. 18

Inkrafttretensdatum

22.03.2007

Außerkrafttretensdatum

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Text

Artikel 18

ÖFFENTLICHER DIENST

  1. Absatz eins,
    a) Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, ausgenommen Ruhegehälter, die von einem Vertragsstaat oder einer seiner Gebietskörperschaften an eine natürliche Person für die diesem Staat oder der Gebietskörperschaft geleisteten Dienste gezahlt werden, dürfen nur in diesem Staat besteuert werden.
  2. Litera b
    Diese Gehälter, Löhne und ähnlichen Vergütungen dürfen jedoch nur im anderen Vertragsstaat besteuert werden, wenn die Dienste in diesem Staat geleistet werden und die natürliche Person in diesem Staat ansässig ist und:
    1. Absatz i,
      ein Staatsangehöriger dieses Staates ist; oder
    2. Absatz i, i,
      nicht ausschließlich deshalb in diesem Staat ansässig geworden ist, um die Dienste zu leisten.
  3. Absatz 2,
    a) Ruhegehälter, die von einem Vertragsstaat oder einer seiner Gebietskörperschaften oder aus einem von diesem Staat oder der Gebietskörperschaft errichteten Sondervermögen an eine natürliche Person für die diesem Staat oder der Gebietskörperschaft geleisteten Dienste gezahlt werden, dürfen nur in diesem Staat besteuert werden.
  4. Litera b
    Diese Ruhegehälter dürfen jedoch nur im anderen Vertragsstaat besteuert werden, wenn die natürliche Person in diesem Staat ansässig ist und ein Staatsangehöriger dieses Staates ist.
  1. Absatz 3,Auf Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen und Ruhegehälter für Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit einer Geschäftstätigkeit eines Vertragsstaats oder einer seiner Gebietskörperschaften erbracht werden, sind die Artikel 14, 15, 16 oder 17 anzuwenden.

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2020

Gesetzesnummer

20005295

Dokumentnummer

NOR40087057

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