Bundesrecht konsolidiert

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Schutz von militärisch klassifizierten Informationen (Schweiz) § 0

Kurztitel

Schutz von militärisch klassifizierten Informationen (Schweiz)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 3/2007

Typ

Vertrag – Schweiz

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.01.2007

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

10.11.2006

Index

49/11 Internationale Sicherheit

Titel

Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Landesverteidigung der Republik ÖSTERREICH und dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, im Namen des Schweizer Bundesrates über den Schutz von militärisch klassifizierten Informationen
StF: BGBl. III Nr. 3/2007

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundesminister für Landesverteidigung der Republik Österreich und das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, im Namen des Schweizer Bundesrates, im Folgenden als Parteien bezeichnet, haben im Bewusstsein der Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen den Parteien auf Basis der derzeit bestehenden Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit,

in Erkenntnis, dass diese Zusammenarbeit den Austausch militärisch klassifizierter Informationen erfordern kann und

mit der Absicht, den Schutz militärisch klassifizierter Informationen zu gewährleisten, folgende Vereinbarung getroffen:

Ratifikationstext

Die Vereinbarung ist gemäß Artikel 15, Absatz eins, mit 1. Jänner 2007 in Kraft getreten.

Diese Vereinbarung wird in zwei Ausfertigungen in deutscher Sprache erstellt.

Schlagworte

e-rk2

Zuletzt aktualisiert am

29.09.2014

Gesetzesnummer

20005213

Dokumentnummer

NOR30005683

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/iii/2007/3/P0/NOR30005683

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