Der Bundesminister für Landesverteidigung der Republik Österreich und das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, im Namen des Schweizer Bundesrates, im Folgenden als Parteien bezeichnet, haben im Bewusstsein der Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen den Parteien auf Basis der derzeit bestehenden Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit,
in Erkenntnis, dass diese Zusammenarbeit den Austausch militärisch klassifizierter Informationen erfordern kann und
mit der Absicht, den Schutz militärisch klassifizierter Informationen zu gewährleisten, folgende Vereinbarung getroffen: