Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Mazedonien (im weiteren Vertragsparteien genannt),
ausgehend von den freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten und ihren Völkern,
in der Absicht, die illegale Einwanderung wirksamer zu bekämpfen, von dem Bestreben geleitet, auf der Grundlage der Gegenseitigkeit schnelle und effiziente Verfahren für die Identifizierung und die sichere und ordnungsgemäße Rückführung von Personen einzuführen, die die Voraussetzungen für die Einreise in das Hoheitsgebiet der Vertragsparteien oder den Aufenthalt in diesem nicht oder nicht mehr erfüllen, und die Durchbeförderung dieser Personen im Geiste der Zusammenarbeit und im Einklang mit allgemeinen völkerrechtlichen Bestimmungen zu erleichtern,
haben Folgendes vereinbart: