Bundesrecht konsolidiert

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Rückübernahmeabkommen (Bosnien-Herzegowina) § 0

Kurztitel

Rückübernahmeabkommen (Bosnien-Herzegowina)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 100/2007

Typ

Vertrag – Bosnien-Herzegowina

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.09.2007

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

05.05.2006

Index

49/06 Schubverkehr

Titel

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina über die Übernahme von Personen mit illegalem Aufenthalt (Rückübernahmeabkommen)
StF: BGBl. III Nr. 100/2007

Sprachen

Bosnisch, Deutsch, Kroatisch, Serbisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und der Ministerrat von Bosnien und Herzegowina (im weiteren Vertragsparteien genannt),

ausgehend von den freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten und ihren Völkern,

in der Absicht, die illegale Einwanderung wirksamer zu bekämpfen,

von dem Bestreben geleitet, auf der Grundlage der Gegenseitigkeit ein schnelles und effizientes Verfahren für die Identifizierung und die sichere und ordnungsgemäße Rückführung von Personen einzuführen, die die Voraussetzungen für die Einreise in das Hoheitsgebiet der Vertragsparteien oder den Aufenthalt in diesem nicht oder nicht mehr erfüllen, und die Durchbeförderung dieser Personen im Geiste der Zusammenarbeit und im Einklang mit allgemeinen völkerrechtlichen Normen zu erleichtern,

haben Folgendes vereinbart:

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 15, des Abkommens wurden am 16. Juni 2006 bzw. 16. Juli 2007 abgegeben; das Abkommen und das Protokoll zur Durchführung des Abkommens treten daher gleichzeitig mit 1. September 2007 in Kraft.

Anmerkung

Das Protokoll wurde als Anlage 1 dokumentiert.

Schlagworte

e-rk2

Zuletzt aktualisiert am

15.09.2014

Gesetzesnummer

20005457

Dokumentnummer

NOR30006004

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