Bundesrecht konsolidiert

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Errichtung von festgelegten Stellen auf touristischen Wegen (Tschechische R) Art. 2

Kurztitel

Errichtung von festgelegten Stellen auf touristischen Wegen (Tschechische R)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 86/2006

Typ

Vertrag – Tschechische R

§/Artikel/Anlage

Art. 2

Inkrafttretensdatum

07.05.2006

Außerkrafttretensdatum

Index

49/04 Grenzverkehr

Text

Artikel 2

Durch diese Vereinbarung wird die Anlage zum Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik über die Grenzübergänge auf der gemeinsamen Staatsgrenze vom 17. September 2005 insofern geändert, als aus dem Verzeichnis der Straßengrenzübergänge die Grenzübergänge Gmünd/Bleylebenstrasse – Ceské Velenice und Hardegg – Cížov entfernt werden.

Zuletzt aktualisiert am

14.05.2020

Gesetzesnummer

20004746

Dokumentnummer

NOR40077479

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