Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Volksrepublik China, im Folgenden „Vertragsparteien“ genannt –
in der Absicht, die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wissenschaften und den Austausch im Hochschulbereich zu fördern,
den Studierenden in beiden Staaten die Aufnahme oder die Fortführung des Studiums im jeweils anderen Staat zu erleichtern,
in der Absicht, den europäischen Bologna-Prozess mit Interesse zu beobachten –
haben hinsichtlich der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen zum Zwecke der Fortführung von Studien oder weiterer Studien im Hochschulbereich und hinsichtlich der Führung von akademischen Graden Folgendes vereinbart: