Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Abkommen – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Kasachstan) § 0

Kurztitel

Abkommen – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Kasachstan)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 69/2006

Typ

Vertrag – Kasachstan

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.03.2006

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

10.09.2004

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Beachte

Die Änderungen auf Grund des MLI (BGBl. III Nr. 93/2018) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA Kasachstan plus MLI, als Anlage 2 dokumentiert.

Titel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Kasachstan auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
StF: BGBl. III Nr. 69/2006 (NR: GP XXII RV 627 AB 737 S. 93. BR: AB 7212 S. 718.)

Sprachen

Deutsch, Englisch, Kasachisch, Russisch

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.

Die Republik Österreich und die Republik Kasachstan, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen,

haben Folgendes vereinbart:

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 28, Absatz eins, des Abkommens wurden am 29. März 2005 bzw. 30. Jänner 2006 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. März 2006 in Kraft getreten.

Anmerkung

Dokumentalistische Gliederung:
Protokoll = Anlage 1
Generierter Text des MLI und des Abkommens = Anlage 2

Schlagworte

e-rk, DBA

Zuletzt aktualisiert am

22.05.2025

Gesetzesnummer

20004729

Dokumentnummer

NOR30005160

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/iii/2006/69/P0/NOR30005160

Navigation im Suchergebnis