Bundesrecht konsolidiert

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Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Georgien) § 0

Kurztitel

Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Georgien)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 60/2006

Typ

Vertrag – Georgien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.03.2006

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

11.04.2005

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Beachte

Die Änderungen auf Grund des MLI (BGBl. III Nr. 93/2018) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA Georgien plus MLI, als Anlage 3 dokumentiert.

Titel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und Georgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
StF: BGBl. III Nr. 60/2006 (NR: GP XXII RV 892 AB 1039 S. 122. BR: AB 7381 S. 725.)

Sprachen

Deutsch, Englisch, Georgisch

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.

Die Republik Österreich und Georgien, von dem Wunsche geleitet, die wirtschaftlichen, kulturellen und wissenschaftlichen Beziehungen durch den Abschluss eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zu fördern,

haben Folgendes vereinbart:

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 28, Absatz eins, des Abkommens wurden am 9. November bzw. 29. Dezember 2005 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Artikel 28, Absatz 2, mit 1. März 2006 in Kraft.

Anmerkung

Dokumentalistische Gliederung:
Protokoll = Anlage 1
Zusatzprotokoll und Technische Note betreffend Art. 26 Abs. 5 = Anlage 2
Generierter Text des MLI und des Abkommens = Anlage 3

Schlagworte

e-rk, DBA

Zuletzt aktualisiert am

10.04.2026

Gesetzesnummer

20004675

Dokumentnummer

NOR30005103

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/iii/2006/60/P0/NOR30005103

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