Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Georgien)
Typ
Vertrag – Georgien
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.03.2006
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
11.04.2005
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Beachte
Die Änderungen auf Grund des MLI (
BGBl. III Nr. 93/2018) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA Georgien plus MLI, als Anlage 3 dokumentiert.
Titel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und Georgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
StF:
BGBl. III Nr. 60/2006 (NR: GP XXII
RV 892 AB 1039 S. 122. BR:
AB 7381 S. 725.)
Sprachen
Deutsch, Englisch, Georgisch
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.
Die Republik Österreich und Georgien, von dem Wunsche geleitet, die wirtschaftlichen, kulturellen und wissenschaftlichen Beziehungen durch den Abschluss eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zu fördern,
haben Folgendes vereinbart:
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 28 Abs. 1 des Abkommens wurden am 9. November bzw. 29. Dezember 2005 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 28 Abs. 2 mit 1. März 2006 in Kraft.Die Mitteilungen gemäß Artikel 28, Absatz eins, des Abkommens wurden am 9. November bzw. 29. Dezember 2005 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Artikel 28, Absatz 2, mit 1. März 2006 in Kraft.
Anmerkung
Dokumentalistische Gliederung:
Protokoll = Anlage 1
Zusatzprotokoll und Technische Note betreffend Art. 26 Abs. 5 = Anlage 2
Generierter Text des MLI und des Abkommens = Anlage 3
Schlagworte
e-rk, DBA
Zuletzt aktualisiert am
10.04.2026
Gesetzesnummer
20004675
Dokumentnummer
NOR30005103