Bundesrecht konsolidiert

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Grenzübertritt auf grenzüberschreitenden touristischen Wegen an der gemeinsamen Staatsgrenze (Ungarn) § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Grenzübertritt auf grenzüberschreitenden touristischen Wegen an der gemeinsamen Staatsgrenze (Ungarn)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 184/2006 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 76/2017

Typ

Vertrag – Ungarn

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.12.2006

Außerkrafttretensdatum

07.12.2007

Unterzeichnungsdatum

02.11.2006

Index

49/04 Grenzverkehr

Titel

ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Ungarn über den Grenzübertritt auf grenzüberschreitenden touristischen Wegen an der gemeinsamen Staatsgrenze
StF: BGBl. III Nr. 184/2006

Sprachen

Deutsch, Ungarisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Ungarn (im Folgenden: die Vertragsparteien) haben

  • Strichaufzählung
    zur Vertiefung der gegenseitigen freundschaftlichen Beziehungen;
  • Strichaufzählung
    in der Absicht, die Zusammenarbeit im Bereich des Tourismus zu vertiefen und weiter zu entwickeln;
  • Strichaufzählung
    im Bestreben, Kultur- und Naturschätze für Besucher zugänglich zu machen;
  • Strichaufzählung
    zur Erleichterung des Grenzübertritts an der Staatsgrenze Folgendes vereinbart:

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 10, Absatz eins, des Abkommens wurden am 20. bzw. 27. November 2006 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Dezember 2006 in Kraft getreten.

Schlagworte

e-rk3,
Kulturschatz

Zuletzt aktualisiert am

12.06.2017

Gesetzesnummer

20005168

Dokumentnummer

NOR30005637

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