Bundesrecht konsolidiert

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Zusammenarbeit im Rahmen einer Bilateralen Kommission § 0

Kurztitel

Zusammenarbeit im Rahmen einer Bilateralen Kommission

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 173/2006

Typ

K

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

17.11.2006

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

30.04.2004

Index

99/05 Eisenbahnen

Titel

Memorandum zwischen dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich und dem Minister für Infrastruktur und Verkehr der Italienischen Republik über die Zusammenarbeit im Rahmen einer Bilateralen Kommission
StF: BGBl. III Nr. 173/2006

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Paragraph 5, Absatz eins, Ziffer 6, des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2003,, wird kundgemacht:

Memorandum zwischen dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich und dem Minister für Infrastruktur und Verkehr der Italienischen Republik über die Zusammenarbeit im Rahmen einer Bilateralen Kommission

Vorausgeschickt, dass:

  • Strichaufzählung
    die unterfertigten Minister mit heutigem Datum einen Staatsvertrag unterzeichnet haben, der die Verfahren zur Errichtung des gemeinsamen Teils des Brenner Basistunnels regelt;
Unter Berücksichtigung, dass:
  • Strichaufzählung
    im Rahmen obgenannten Staatsvertrages unter anderem einer Zwischenstaatlichen Kommission (CIG) die Aufgabe übertragen wurde, die Koordinierung der Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem zu errichtenden Bauwerk zu fördern und die Merkmale des zu errichtenden Bauwerkes und die Realisierungsmodalitäten für die nachfolgenden Entscheidungen der beiden Regierungen zu definieren;
  • Strichaufzählung
    es die unterzeichneten Parteien als notwendig erachten, eine Bilaterale Kommission (CB) zusammentreten zu lassen, damit diese – bis zur Übernahme der im noch zu ratifizierenden Staatsvertrag vorgesehenen Funktionen für die CIG – die Tätigkeiten der beiden Regierungen koordinieren und ihre jeweiligen Institutionen informieren kann und sich für die Lösung der technischen und verwaltungstechnischen Probleme im Zusammenhang mit den laufenden Tätigkeiten der BBT EWIV hinsichtlich der Studien zu Planung und Errichtung des Bauwerkes einsetzen kann;
  • Strichaufzählung
    das gegenständliche Memorandum der Zusammenarbeit für den nutzbringenden Fortgang der laufenden Arbeiten der BBT EWIV bzw. der zu gründenden Gesellschaft (SE) dient und der CB keinerlei Befugnis für rechtsverbindliche Entscheidungen zukommt;
nehmen Folgendes in Aussicht:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

05.11.2019

Gesetzesnummer

20005146

Dokumentnummer

NOR30005615

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