Bundesrecht konsolidiert

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Zusammenarbeit im Rahmen einer Bilateralen Kommission Art. 2

Kurztitel

Zusammenarbeit im Rahmen einer Bilateralen Kommission

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 173/2006

Typ

K

§/Artikel/Anlage

Art. 2

Inkrafttretensdatum

17.11.2006

Außerkrafttretensdatum

Index

99/05 Eisenbahnen

Text

Artikel 2 – Aufgaben der CB

Die CB hat folgende Aufgaben:

  • Strichaufzählung
    Förderung der Koordinierung aller Tätigkeiten und Verfahren im Zusammenhang mit der Realisierung des gemeinsamen Teils des Brenner Basistunnels;
  • Strichaufzählung
    Erarbeitung und Übermittlung von nicht bindenden Vorgaben an die BBT EWIV bzw. an die zu gründende Gesellschaft (SE) zur bestmöglichen Realisierung der Tätigkeiten der Phase römisch zwei;
  • Strichaufzählung
    Monitoring der durch die Memoranden der Verkehrsminister festgelegten Vorgaben, insbesondere der zeitlichen Abfolge der Projektabwicklung.

Zuletzt aktualisiert am

05.11.2019

Gesetzesnummer

20005146

Dokumentnummer

NOR40085200

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