Die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich und der Außenminister der Republik Ungarn (im Weiteren: die Parteien) –
eingedenk der engen und freundschaftlichen Beziehungen der Republik Österreich und der Republik Ungarn,
eingedenk der Eröffnung der Außenstellen Podgorica, Serbien und Montenegro, am 17. November 2005,
von dem Wunsch geleitet, diese Zusammenarbeit auch in Zukunft fortzusetzen und so weit wie möglich zu vertiefen, in Anbetracht der sich aus der Zusammenarbeit ergebenden gegenseitigen Vorteile,
unter Berücksichtigung, dass beide Länder Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind,
in der Absicht, den Staatsbürgern und juristischen Personen beider Länder in Drittstaaten in vollstem Maße Schutz zu gewähren,
sind wie folgt übereingekommen: