Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Tschechischen Republik, im Weiteren nur „Vertragsparteien“ genannt,
ausgehend von den freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten,
in der Absicht, der illegalen Migration im Geiste der europäischen Anstrengungen entgegen zu treten,
von dem Bestreben geleitet, die Übernahme von Personen, die rechtswidrig eingereist sind oder sich rechtswidrig auf dem Staatsgebiet der anderen Vertragspartei aufhalten, und die Durchbeförderung von Personen im Einklang mit allgemeinen völkerrechtlichen Normen und im Geiste der Zusammenarbeit zu erleichtern,
haben Folgendes vereinbart: