Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Kroatien (im folgenden als „die Vertragsparteien“ bezeichnet) –
im Bestreben, ihre Beziehungen zu festigen und das gegenseitige Verständnis zu vertiefen,
im Bestreben, ihre Zusammenarbeit in den Bereichen der Kultur und der Bildung weiter auszubauen,
im Bewusstsein, dass ihre Zusammenarbeit auf der Grundlage dieses Übereinkommens sich auch günstig auf die multilaterale Zusammenarbeit im Bereich der kulturellen Beziehungen, namentlich in der Organisation für Erziehung, Wissenschaft und Kultur der Vereinten Nationen und im Europarat, in Programmen der Europäischen Union, im Rahmen der Zentraleuropäischen Initiative sowie auch des Stabilitätspaktes für Südosteuropa und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa auswirken wird –
haben folgendes vereinbart: