Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Belarus, im folgenden „Vertragsparteien“ genannt,
in Betracht ziehend das Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen und das Übereinkommen über Hilfeleistungen bei nuklearen Unfällen und strahlenbedingten Notfällen sowie auch die Grundsätze der Zusammenarbeit im Rahmen der IAEO,
in der Überzeugung, daß ein rechtzeitiger Austausch von Informationen und Erfahrungen über nukleare Sicherheit und Strahlenschutz in bedeutendem Maße zur Sicherheit der Bevölkerung beider Vertragsparteien beitragen wird,
voll Verständnis für die zukünftige Bedeutung der Suche nach und der Anwendung von alternativen Energiequellen,
sind wie folgt übereingekommen: