Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen (Niederlande)
Typ
Vertrag – Niederlande
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.07.2005
Außerkrafttretensdatum
31.12.2018
Unterzeichnungsdatum
01.06.2004
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Titel
ABKOMMEN ZWISCHEN DEM KÖNIGREICH DER NIEDERLANDE FÜR ARUBA UND DER REPUBLIK ÖSTERREICH ÜBER DIE AUTOMATISCHE AUSKUNFTSERTEILUNG IM ZUSAMMENHANG MIT ZINSERTRÄGEN
StF:
BGBl. III Nr. 133/2005 (NR: GP XXII
RV 808 AB 898 S. 109. BR:
AB 7265 S. 722.)
Sprachen
Deutsch, Englisch, Niederländisch
Präambel/Promulgationsklausel
In dem Wunsch, ein Abkommen zu schließen, das es ermöglicht, Zinserträge, die in einem der Vertragsstaaten an einen wirtschaftlichen Eigentümer gezahlt werden, bei dem es sich um eine natürliche Person mit Wohnsitz in dem anderen Vertragsstaat handelt, gemäß den Rechtsvorschriften des letzteren Vertragsstaats und im Einklang mit der Richtlinie 2003/48/EG des Rates der Europäischen Union vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen effektiv zu besteuern, sind die Regierung des Königreichs der Niederlande – für Aruba – und die Republik Österreich wie folgt übereingekommen:
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 12 des Abkommens wurden am 15. Juni 2005 bzw. 17. Juni 2005 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 12 mit 17. Juli 2005 in Kraft.Die Mitteilungen gemäß Artikel 12, des Abkommens wurden am 15. Juni 2005 bzw. 17. Juni 2005 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Artikel 12, mit 17. Juli 2005 in Kraft.
Ebenfalls gemäß Art. 12 gelten die Bestimmungen dieses Abkommens aber schon ab dem Zeitpunkt, an dem die Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen (ABl. Nr. L 157 vom 26.06.2003 S. 38) gemäß ihrem Art. 17 Abs. 2 und 3 anzuwenden ist, das heißt ab 1. Juli 2005.Ebenfalls gemäß Artikel 12, gelten die Bestimmungen dieses Abkommens aber schon ab dem Zeitpunkt, an dem die Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen Amtsblatt Nummer L 157 vom 26.06.2003 Seite 38) gemäß ihrem Artikel 17, Absatz 2 und 3 anzuwenden ist, das heißt ab 1. Juli 2005.
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat den Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages genehmigt.
Anmerkung
Der Briefwechsel wurde als Anlage 2 dokumentiert.
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
17.07.2018
Gesetzesnummer
20004244
Dokumentnummer
NOR30004628