Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Abkommen zur Gründung einer Assoziation EG - Chile
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 34
Inkrafttretensdatum
01.03.2005
Außerkrafttretensdatum
Index
59/04 EU - EWR
Text
ARTIKEL 34
Zusammenarbeit im Tourismus
(1) Die Vertragsparteien fördern ihre Zusammenarbeit bei der Entwicklung des Tourismus.
(2) Diese Zusammenarbeit konzentriert sich auf
Projekte zur Entwicklung und Konsolidierung touristischer Produkte und Dienstleistungen, die von beiderseitigem Interesse oder für andere Märkte von beiderseitigem Interesse attraktiv sind;
Konsolidierung der Ferntouristenströme;
Ausbau der Kanäle für die Tourismusförderung;
Bildung und Ausbildung im Tourismusbereich;
technische Hilfe und Pilotprojekte zur Entwicklung des Tourismus für bestimmte Interessengruppen;
Informationsaustausch über Tourismusförderung, integrierte Planung von Tourismuszielen und Qualität der Dienstleistungen;
Einsatz von Förderungsinstrumenten zur Entwicklung des Tourismus auf örtlicher Ebene.
Zuletzt aktualisiert am
14.10.2015
Gesetzesnummer
20004239
Dokumentnummer
NOR40067505