Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Abkommen zur Gründung einer Assoziation EG - Chile
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 29
Inkrafttretensdatum
01.03.2005
Außerkrafttretensdatum
Index
59/04 EU - EWR
Text
ARTIKEL 29
Verbraucherschutz
Mit der Zusammenarbeit in diesem Bereich wird angestrebt, die Verbraucherschutzprogramme der Vertragsparteien kompatibel zu machen; sie erstreckt sich nach Möglichkeit auf folgende Bereiche:
Erhöhung der Kompatibilität des Verbraucherschutzrechts, um die Entstehung von Handelshemmnissen zu verhindern;
Einrichtung und Ausbau von Systemen für die gegenseitige Unterrichtung über gefährliche Waren und Verbund dieser Systeme (Frühwarnsysteme);
Informations- und Sachverständigenaustausch und Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Verbraucherorganisationen der beiden Vertragsparteien;
Organisation von Ausbildungsprojekten und technische Hilfe.
Schlagworte
Informationsaustausch
Zuletzt aktualisiert am
14.10.2015
Gesetzesnummer
20004239
Dokumentnummer
NOR40067500