Bundesrecht konsolidiert

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Abkommen zur Gründung einer Assoziation EG - Chile Art. 19

Kurztitel

Abkommen zur Gründung einer Assoziation EG - Chile

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 132/2005

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

Art. 19

Inkrafttretensdatum

01.03.2005

Außerkrafttretensdatum

Index

59/04 EU - EWR

Text

ARTIKEL 19

Zusammenarbeit im Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen

(1)     Die Vertragsparteien fördern günstige Rahmenbedingungen für die Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU).

(2)     Die Zusammenarbeit besteht unter anderem in folgenden Maßnahmen:

  1. Litera a
    technische Hilfe;
  2. Litera b
    Konferenzen, Seminare, Erkundung industrieller und technischer Möglichkeiten, Teilnahme an runden Tischen und an allgemeinen und Fachmessen;
  3. Litera c
    Förderung von Kontakten zwischen den Wirtschaftsbeteiligten, Förderung gemeinsamer Investitionen und Gründung von Joint-Ventures und Informationsnetzen im Rahmen der bestehenden horizontalen Programme;
  4. Litera d
    Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmöglichkeiten, Bereitstellung von Informationen und Förderung der Innovation.

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2015

Gesetzesnummer

20004239

Dokumentnummer

NOR40067490

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