Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Abkommen – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Mongolei)
Typ
Vertrag – Mongolei
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.10.2004
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
03.07.2003
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Beachte
Die Änderungen auf Grund des MLI (
BGBl. III Nr. 93/2018) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA Mongolei plus MLI, als Anlage 2 dokumentiert.
Titel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER MONGOLEI AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN SAMT PROTOKOLL
StF:
BGBl. III Nr. 92/2004 idF
BGBl. III Nr. 53/2005 (VFB) (NR: GP XXII
RV 257 AB 329 S. 40 BR:
AB 6940 S. 704.)
Sprachen
Deutsch, Englisch, Mongolisch
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.
Die Republik Österreich und die Mongolei, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen,
habenhaben Folgendes vereinbart:
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde gemäß Artikel 29 Absatz 1 des Abkommens am 9. Juli 2004 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 29 Abs. 2 am 1. Oktober 2004 in Kraft.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde gemäß Artikel 29 Absatz 1 des Abkommens am 9. Juli 2004 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 29, Absatz 2, am 1. Oktober 2004 in Kraft.
Schlagworte
e-rk, DBA
Zuletzt aktualisiert am
22.05.2025
Gesetzesnummer
20003515
Dokumentnummer
NOR30003828