Bundesrecht konsolidiert

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Rückübernahmeabkommen (Montenegro) § 0

Kurztitel

Rückübernahmeabkommen (Montenegro)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 66/2004

Typ

Vertrag – Montenegro

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

03.06.2006

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

25.06.2003

Index

49/06 Schubverkehr

Beachte

Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in BGBl. III Nr. 124/2007 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.

Titel

ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Ministerrat von Serbien und Montenegro über die Rückführung und die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (Rückübernahmeabkommen)
StF: BGBl. III Nr. 66/2004

Sprachen

Deutsch, Serbisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und der Ministerrat von Serbien und Montenegro, im weiteren Vertragsparteien genannt,

Sub-Litera, i, n dem Bestreben, die Rückübernahme von Personen, die sich illegal im Staatsgebiet der jeweiligen anderen Vertragspartei aufhalten, das heißt, die die Voraussetzungen für die Einreise oder den Aufenthalt nicht oder nicht mehr erfüllen,

und die Durchbeförderung von Personen im Geiste der Zusammenarbeit und auf der Grundlage der Gegenseitigkeit zu erleichtern,

haben Folgendes vereinbart:

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 13, Absatz 2, des Abkommens wurden am 23. September 2003 bzw. 30. März 2004 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 13, Absatz 2, mit 29. April 2004 in Kraft getreten.

Anmerkung

Das Protokoll wurde als Anlage 6 dokumentiert.

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

25.11.2010

Gesetzesnummer

20005571

Dokumentnummer

NOR30006145

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