Die Österreichische Bundesregierung und der Ministerrat von Serbien und Montenegro, im weiteren Vertragsparteien genannt,
inSub-Litera, i, n dem Bestreben, die Rückübernahme von Personen, die sich illegal im Staatsgebiet der jeweiligen anderen Vertragspartei aufhalten, das heißt, die die Voraussetzungen für die Einreise oder den Aufenthalt nicht oder nicht mehr erfüllen,
undund die Durchbeförderung von Personen im Geiste der Zusammenarbeit und auf der Grundlage der Gegenseitigkeit zu erleichtern,
habenhaben Folgendes vereinbart: