Die Regierung der Republik Österreich
und
die Regierung der Bundesrepublik Deutschland -
im Geiste der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten,
in der Absicht, die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wissenschaften und den Austausch im Hochschulbereich zu fördern,
in dem Wunsche, den Studierenden in beiden Staaten die Aufnahme oder die Fortführung des Studiums im jeweils anderen Staat zu erleichtern,
im Bewusstsein der in beiden Staaten im Bereich des Hochschulwesens und der Hochschulausbildung bestehenden Gemeinsamkeiten -
haben hinsichtlich der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen zum Zwecke der Fortführung von Studien oder weiterer Studien im Hochschulbereich und hinsichtlich der Führung von Hochschulgraden und akademischen Graden Folgendes vereinbart: