Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Anerkennung von Dokumenten für die Mitnahme von Schusswaffen und Munition (Deutschland)
Typ
Vertrag – Deutschland
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.07.2004
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
28.06.2002
Index
49/04 Grenzverkehr
Titel
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Anerkennung von Dokumenten für die Mitnahme von Schusswaffen und Munition durch Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen und Sportschützen
StF:
BGBl. III Nr. 40/2004 (NR: GP XXII
RV 9 AB 364 S. 45. BR:
AB 6979 S. 705.)
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Bundesrepublik Deutschland – in Ausfüllung des Artikels 12 Absatz 3 der Richtlinie des Rates vom 18. Juni 1991 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (91/477/EWG) und zur Schaffung von Erleichterungen im grenzüberschreitenden Verkehr mit Schusswaffen und Munition zwischen beiden Staaten – haben Folgendes vereinbart:
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 27. April 2004 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 4 Abs. 2 mit 1. Juli 2004 in Kraft.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 27. April 2004 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 4, Absatz 2, mit 1. Juli 2004 in Kraft.
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Schlagworte
e-rk
Zuletzt aktualisiert am
12.05.2014
Gesetzesnummer
20003373
Dokumentnummer
NOR30003673