Bundesrecht konsolidiert

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Status der zur Ausbildung irakischer Polizeikräfte eingesetzten österreichhischen Exekutivbeamten/innen (Jordanien) § 0

Kurztitel

Status der zur Ausbildung irakischer Polizeikräfte eingesetzten österreichhischen Exekutivbeamten/innen (Jordanien)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 33/2004

Typ

Vertrag – Jordanien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

13.03.2004

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

13.03.2004

Index

49/11 Internationale Sicherheit

Titel

(Übersetzung)
Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Haschemitischen Königreichs Jordanien über den Status der im Königreich Jordanien zur Ausbildung irakischer Polizeikräfte eingesetzten österreichischen Exekutivbeamten/innen
StF: BGBl. III Nr. 33/2004

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und der Regierung des Haschemitischen Königreichs Jordanien,

In Umsetzung von Ziffer 16, der Sicherheitsrats-Resolution 1511 vom 16. Oktober 2003, die betont, wie wichtig es ist, wirksame irakische Polizei- und Sicherheitskräfte aufzustellen, und alle Mitgliedstaaten auffordert, zur Ausbildung und Ausrüstung der irakischen Polizei- und Sicherheitskräfte beizutragen,

Sind wie folgt übereingekommen:

Ratifikationstext

Das Übereinkommen ist gemäß seinem Artikel 3, mit 13. März 2004 in Kraft getreten.

Schlagworte

e-rk2

Zuletzt aktualisiert am

29.09.2014

Gesetzesnummer

20003367

Dokumentnummer

NOR30003667

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