Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union 2003 Art. 3

Kurztitel

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union 2003

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 20/2004

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

Art. 3

Inkrafttretensdatum

01.05.2004

Außerkrafttretensdatum

Index

59/04 EU - EWR

Text

ARTIKEL 3

Dieser Vertrag ist in einer Urschrift in dänischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, irischer, italienischer, lettischer, litauischer, maltesischer niederländischer, polnischer, portugiesischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer und ungarischer Sprache abgefasst, wobei der Wortlaut in jeder dieser Sprachen gleichermaßen verbindlich ist; er wird im Archiv der Regierung der Italienischen Republik hinterlegt; diese übermittelt der Regierung jedes anderen Unterzeichnerstaats eine beglaubigte Abschrift.

ZU URKUND DESSEN haben die unterzeichneten Bevollmächtigten ihre Unterschriften unter diesen Vertrag gesetzt.

Der vorstehende Text ist eine beglaubigte Abschrift der Urschrift des am 16. April 2003 in Athen unterzeichneten und im Archiv der Regierung der Italienischen Republik hinterlegten Vertrags über den Beitritt zur Europäischen Union.

Zuletzt aktualisiert am

07.03.2017

Gesetzesnummer

20003392

Dokumentnummer

NOR40052640

Navigation im Suchergebnis