Bundesrecht konsolidiert

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Abkommen betreffend polizeiliche Zusammenarbeit (Lettland) § 0

Kurztitel

Abkommen betreffend polizeiliche Zusammenarbeit (Lettland)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 19/2004

Typ

Vertrag – Lettland

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.04.2004

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

20.01.2004

Index

49/11 Internationale Sicherheit

Titel

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Lettland betreffend die polizeiliche Zusammenarbeit
StF: BGBl. III Nr. 19/2004

Sprachen

Deutsch, Lettisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Lettland,

nachstehend als die Vertragsparteien bezeichnet,

getragen von dem Wunsch nach der Entwicklung und Festigung von freundschaftlichen Beziehungen und der gegenseitigen Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten,

beunruhigt durch die Ausbreitung der organisierten Kriminalität und der illegalen Migration,

überzeugt von der wesentlichen Bedeutung der Zusammenarbeit bei der wirksamen Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität,

geleitet vom Prinzip der Gegenseitigkeit und des beiderseitigen Vorteils und

nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsordnung der beiden Staaten haben folgendes vereinbart:

Ratifikationstext

Das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 12, Absatz eins, mit 1. April 2004 in Kraft getreten.

Schlagworte

e-rk2

Zuletzt aktualisiert am

29.09.2014

Gesetzesnummer

20003329

Dokumentnummer

NOR30003628

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