Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Abkommen betreffend polizeiliche Zusammenarbeit (Lettland)
Typ
Vertrag – Lettland
§/Artikel/Anlage
Art. 11
Inkrafttretensdatum
01.04.2004
Außerkrafttretensdatum
Index
49/11 Internationale Sicherheit
Text
Artikel 11
Auslegung des Abkommens
Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung oder Anwendung des vorliegenden Abkommens werden im Weg von direkten Verhandlungen zwischen den zuständigen Behörden der Vertragsparteien entschieden.
Sollte im Weg der Verhandlungen nach Absatz 1 eine Einigung nicht erzielt werden, wird die Angelegenheit auf diplomatischem Weg einer Entscheidung zugeführt.
Zuletzt aktualisiert am
29.09.2014
Gesetzesnummer
20003329
Dokumentnummer
NOR40051867