Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Slowakischen Republik, im Folgenden Vertragsparteien genannt,
überzeugt davon, dass die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit auf Basis der Gegenseitigkeit und Gleichberechtigung eine der wichtigsten Grundlagen der Beziehungen zwischen den Vertragsparteien bildet und zugleich ein Element zur Sicherung der Stabilität Europas darstellt,
im Hinblick auf die in den gutnachbarlichen wissenschaftlich-technischen Beziehungen zwischen den Vertragsparteien gewonnene positive Erfahrung und die Notwendigkeit der Vervollkommnung dieser Beziehungen zu beiderseitigem Nutzen,
unter Berücksichtigung der raschen Erweiterung des wissenschaftlichen und technischen Wissens sowie der Internationalisierung von Wissenschaft und Technologie,
von dem Wunsche geleitet, die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien auf dem Gebiet der Wissenschaft und Technologie entsprechend den politischen, wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen, insbesondere im Zusammenhang mit den Integrationsprozessen in Europa durchzuführen,
in Anerkennung der Wichtigkeit einer verbesserten Koordination der österreichischslowakischen Beziehungen auf den Gebieten der Wissenschaft und der Technologie,
sind wie folgt übereingekommen: