(Anm.: letzte Anpassung durch Kundmachung BGBl. III Nr. 110/2014)Anmerkung, letzte Anpassung durch Kundmachung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 110 aus 2014,)
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 27. August 2002 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; das Protokoll tritt gemäß seinem Art. 37 Abs. 1 mit 11. September 2003 in Kraft.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 27. August 2002 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; das Protokoll tritt gemäß seinem Artikel 37, Absatz eins, mit 11. September 2003 in Kraft.
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten das Protokoll ratifiziert, angenommen bzw. genehmigt:
Barbados |
Belarus |
Bhutan |
Bolivien |
Botsuana |
Bulgarien |
Dänemark (außer Färöer und Grönland) |
Dschibuti |
Ecuador |
Europäische Gemeinschaft |
Fidschi |
Frankreich |
Ghana |
Indien |
Kamerun |
Kenia |
Kolumbien |
Kroatien |
Kuba |
Lesotho |
Liberia |
Luxemburg |
Malediven |
Mali |
Marshallinseln |
Mauritius |
Mexiko |
Moldau |
Mongolei |
Mosambik |
Nauru |
Nicaragua |
Niederlande |
Nigeria |
Niue |
Norwegen |
Oman |
Palau |
Panama |
Rumänien |
Samoa |
Schweden |
Schweiz |
Slowenien |
Spanien |
St. Kitts und Nevis |
Trinidad und Tobago |
Tschechische Republik |
Tunesien |
Uganda |
Ukraine |
Venezuela |
Vereinigte Republik Tansania |
|
Folgende Staaten haben Erklärungen abgegeben:
China
Die Volksrepublik China hat erklärt, dass das Übereinkommen auf die Sonderverwaltungsregionen Hong Kong und Macao bis zur Abgabe einer entsprechenden Erklärung keine Anwendung findet.
Ferner hat die Regierung der Volksrepublik China am 9. Mai 2011 mitgeteilt, dass das Protokoll auch auf die Sonderverwaltungsregion Hongkong Anwendung findet.
Estland
Anlässlich der Ratifikation hat Estland folgende Erklärung abgegeben:
Die Republik Estland benennt gemäß Art. 19 Abs. 1 des Protokolls das Umweltministerium als innerstaatliche Anlaufstelle und das Umweltministerium, das Sozialministerium und das Landwirtschaftsministerium als zuständige nationale Behörden.Die Republik Estland benennt gemäß Artikel 19, Absatz eins, des Protokolls das Umweltministerium als innerstaatliche Anlaufstelle und das Umweltministerium, das Sozialministerium und das Landwirtschaftsministerium als zuständige nationale Behörden.
Europäische Gemeinschaft
Anlässlich der Genehmigung hat die Europäische Gemeinschaft folgende Erklärung abgegeben:
„Die Europäische Gemeinschaft erklärt, dass sie gemäß dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und im besonderen gemäß seinem Artikel 175 (1) für den Abschluss internationaler Abkommen und die Umsetzung der daraus entstehenden Verpflichtungen, die zur Verfolgung der nachstehenden Ziele beitragen, zuständig ist:
Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Verbesserung ihrer Qualität;
Schutz der menschlichen Gesundheit;
umsichtige und rationelle Verwendung der natürlichen Ressourcen;
Förderung von Maßnahmen auf internationaler Ebene zur Bewältigung regionaler oder globaler Umweltprobleme.
Die Europäische Gemeinschaft erklärt weiter, dass sie bereits für ihre Mitgliedstaaten verbindliche Rechtsvorschriften, die von diesem Protokoll geregelte Angelegenheiten umfassen, angenommen hat und gemäß Artikel 20 (3) (a) des Protokolls von Cartagena über die biologische Sicherheit eine Liste dieser Rechtsvorschriften der Informationsstelle für biologische Sicherheit übermitteln und entsprechend aktualisieren wird.
Die Europäische Gemeinschaft ist für die Erfüllung jener aus dem Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit entstehenden Verpflichtungen zuständig, die geltendes Gemeinschaftsrecht umfassen.
Die Ausübung der Zuständigkeit der Gemeinschaften unterliegt ihrer Natur nach einer ständigen Weiterentwicklung.“
Neuseeland
Neuseeland hat mit Wirkung vom 24. Februar 2005 erklärt, dass sich die Ratifikation dieses Übereinkommens durch Neuseeland bis zur Abgabe einer entsprechenden Erklärung der Regierung Neuseelands nach Konsultation mit Tokelau nicht auf dieses Gebiet erstreckt.
Vereinigtes Königreich
Ferner hat das Vereinigte Königreich den Geltungsbereich des Protokolls am 30. Mai 2014 auf Gibraltar ausgedehnt.