Die REPUBLIK ÖSTERREICH und das KÖNIGREICH SAUDI-ARABIEN (im Folgenden die „Vertragsparteien“ genannt),
VON DEM WUNSCHE GELEITET, die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten zu intensivieren,
IN DER ABSICHT, günstige Voraussetzungen für Investitionen von Investoren des einen Staates im Hoheitsgebiet des anderen Staates zu schaffen,
IN DER ERKENNTNIS, dass die gegenseitige Förderung und der gegenseitige Schutz derartiger Investitionen geeignet sind, private Geschäftsinitiativen anzuregen und den Wohlstand beider Staaten zu erhöhen,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN: