Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten-, Dienst- und Spezialpässen (Ecuador) Art. 1

Kurztitel

Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten-, Dienst- und Spezialpässen (Ecuador)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 79/2003

Typ

Vertrag – Ecuador

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

01.06.2003

Außerkrafttretensdatum

Index

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke

Text

Artikel 1

  1. Absatz eins,Die Staatsbürger von Ecuador, die Inhaber eines gültigen Diplomaten-, Dienst- oder Spezialpasses sind, können ohne Sichtvermerk in das Hoheitsgebiet der Republik Österreich einreisen und sich dort bis zu 90 Tagen innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab dem Tag der ersten Einreise aufhalten. Die Fristen werden ab dem Tag der ersten Einreise in das Hoheitsgebiet eines Staates, der das Übereinkommen vom 19. Juni 1990 zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen in Kraft gesetzt hat, an gerechnet.
  2. Absatz 2,Staatsbürger der Republik Österreich, die Inhaber eines gültigen Diplomaten- oder Dienstpasses sind, können sichtvermerksfrei in das Hoheitsgebiet der Republik Ecuador einreisen und sich dort bis zu 90 Tagen aufhalten.

Schlagworte

Diplomatenpass, Dienstpass

Zuletzt aktualisiert am

04.09.2014

Gesetzesnummer

20002798

Dokumentnummer

NOR40042193

Navigation im Suchergebnis