Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Beförderung von Personen im Kraftfahrlinienverkehr (Bosnien-Herzegowina)
Typ
Vertrag – Bosnien-Herzegowina
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.05.2003
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
30.10.1995
Index
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
Titel
VEREINBARUNG zwischen den Regierungen der Republik Österreich und der Republik Bosnien und Herzegowina über die Beförderung von Personen im Kraftfahrlinienverkehr
StF:
BGBl. III Nr. 52/2003
Sprachen
Bosnisch, Deutsch
Präambel/Promulgationsklausel
PRÄAMBEL
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Bosnien und Herzegowina, in der Folge als Vertragsparteien bezeichnet, sind, geleitet vom Bestreben, die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr zwischen beiden Vertragsstaaten zu regeln, übereingekommen, bei der Durchführung ihrer Aufgaben auf dem Gebiet des grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehrs gemäß den nachfolgenden Bestimmungen vorzugehen.
Ratifikationstext
Die Notifikationen gemäß Art. 11 der Vereinbarung wurden am 19. Februar bzw. 14. März 2003 durchgeführt; die Vereinbarung tritt gemäß seinem Artikel 11 am 1. Mai 2003 in Kraft.Die Notifikationen gemäß Artikel 11, der Vereinbarung wurden am 19. Februar bzw. 14. März 2003 durchgeführt; die Vereinbarung tritt gemäß seinem Artikel 11 am 1. Mai 2003 in Kraft.
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
23.10.2015
Gesetzesnummer
20002705
Dokumentnummer
NOR30002947