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Beförderung von Personen im Kraftfahrlinienverkehr (Bosnien-Herzegowina) § 0

Kurztitel

Beförderung von Personen im Kraftfahrlinienverkehr (Bosnien-Herzegowina)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 52/2003

Typ

Vertrag – Bosnien-Herzegowina

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.05.2003

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

30.10.1995

Index

99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße

Titel

VEREINBARUNG zwischen den Regierungen der Republik Österreich und der Republik Bosnien und Herzegowina über die Beförderung von Personen im Kraftfahrlinienverkehr
StF: BGBl. III Nr. 52/2003

Sprachen

Bosnisch, Deutsch

Präambel/Promulgationsklausel

PRÄAMBEL

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Bosnien und Herzegowina, in der Folge als Vertragsparteien bezeichnet, sind, geleitet vom Bestreben, die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr zwischen beiden Vertragsstaaten zu regeln, übereingekommen, bei der Durchführung ihrer Aufgaben auf dem Gebiet des grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehrs gemäß den nachfolgenden Bestimmungen vorzugehen.

Ratifikationstext

Die Notifikationen gemäß Artikel 11, der Vereinbarung wurden am 19. Februar bzw. 14. März 2003 durchgeführt; die Vereinbarung tritt gemäß seinem Artikel 11 am 1. Mai 2003 in Kraft.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2015

Gesetzesnummer

20002705

Dokumentnummer

NOR30002947

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