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Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Armenien) § 0

Kurztitel

Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Armenien)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 12/2003

Typ

Vertrag – Armenien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

12.11.2002

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

17.10.2001

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Titel

ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Armenien über die Förderung und den Schutz von Investitionen
StF: BGBl. III Nr. 12/2003 (NR: GP XXI RV 928 VV S. 101. BR: AB 6640 S. 687.)

Sprachen

Armenisch, Deutsch, Englisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die REGIERUNG DER Republik Österreich und DIE REGIERUNG DER REPUBLIK Armenien, im Folgenden „Vertragsparteien“ genannt,

VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen,

IN DER ERKENNTNIS, dass die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme derartiger Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,

UNTER ERNEUTER BEKRÄFTIGUNG ihrer Verpflichtung zur Einhaltung international anerkannter Arbeitsnormen,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 28, Absatz eins, des Abkommens wurden am 30. Oktober bzw. 12. November 2002 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 28, Absatz 2, mit 12. November 2002 in Kraft getreten.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

23.11.2015

Gesetzesnummer

20002579

Dokumentnummer

NOR30002819

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