Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Personen- und Güterbeförderung auf der Straße (Marokko)
Typ
Vertrag – Marokko
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.05.2002
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
16.11.1990
Index
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
Titel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM KÖNIGREICH MAROKKO ÜBER DIE GRENZÜBERSCHREITENDE BEFÖRDERUNG VON PERSONEN UND GÜTERN AUF DER STRASSE
StF:
BGBl. III Nr. 98/2002 (NR: GP XVIII
RV 106 VV
S. 30. BR:
AB 4070 S. 542.)
Sprachen
Arabisch, Deutsch, Französisch
Präambel/Promulgationsklausel
Die REPUBLlK ÖSTERREICH und das KÖNIGREICH MAROKKO,
vom Wunsche geleitet, die grenzüberschreitende Beförderung von Personen und Gütern auf der Straße zwischen ihren beiden Ländern sowie im Transit über ihre Gebiete zu erleichtern, sind wie folgt übereingekommen:
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 21 Abs. 1 des Abkommens wurden am 13. August 1991 bzw. 14. Februar 2002 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 21 Abs. 1 mit 1. Mai 2002 in Kraft.Die Mitteilungen gemäß Artikel 21, Absatz eins, des Abkommens wurden am 13. August 1991 bzw. 14. Februar 2002 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 21, Absatz eins, mit 1. Mai 2002 in Kraft.
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird verfassungsmäßig genehmigt.
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
25.04.2019
Gesetzesnummer
20001994
Dokumentnummer
NOR30002170