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Beförderung von Personen im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr (Slowakei) § 0

Kurztitel

Beförderung von Personen im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr (Slowakei)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 94/2002

Typ

Vertrag – Slowakei

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.08.2001

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

15.12.1998

Index

99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße

Titel

VEREINBARUNG zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Slowakischen Republik über die Beförderung von Personen im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr
StF: BGBl. III Nr. 94/2002

Sprachen

Deutsch, Slowakisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Slowakischen Republik, in der Folge als Vertragsparteien bezeichnet, sind, geleitet vom Bestreben, die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr zwischen beiden Vertragsstaaten zu regeln, übereingekommen, bei der Durchführung ihrer Aufgaben gemäß diesen Bestimmungen vorzugehen.

Ratifikationstext

Die Notifikationen gemäß Artikel 11, der Vereinbarung wurden am 20. Jänner 1999 bzw. 27. Juni 2001 vorgenommen; die Vereinbarung ist gemäß ihrem Artikel 11, mit 1. August 2001 in Kraft getreten.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2015

Gesetzesnummer

20001981

Dokumentnummer

NOR30002155

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