Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Wirtschaftliche, landwirtschaftl., industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit (BR Jugoslawien)
Typ
Vertrag – BR Jugoslawien
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.05.2002
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
12.10.2001
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Titel
ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Bundesregierung der Bundesrepublik Jugoslawien über die wirtschaftliche, landwirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit
StF:
BGBl. III Nr. 93/2002
Sprachen
Deutsch, Serbisch
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Bundesregierung der Bundesrepublik Jugoslawien, im folgenden „Vertragsparteien“ genannt, sind,
vom Wunsche geleitet, die bestehenden Außenwirtschaftsbeziehungen fortzusetzen und auszubauen,
in der Absicht die wirtschaftliche, landwirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und des beiderseitigen Vorteils zu fördern und zu vertiefen,
in der Überzeugung, dass dieses Abkommen eine günstige Voraussetzung und eine geeignete Grundlage zur Weiterentwicklung der Zusammenarbeit im Prozess der Transition der Wirtschaft der Bundesrepublik Jugoslawien schafft,
im Hinblick auf die Bestrebungen beider Staaten an einer umfassenden europäischen Integration teilzunehmen,
im Wissen um die Bedeutung, die dem Umweltschutz bei der Weiterentwicklung der Wirtschaft zukommt,
ausgehend von marktwirtschaftlichen Grundsätzen, wie folgt übereingekommen:
Ratifikationstext
Die Notifikationen gemäß Art. 14 Abs. 1 des Abkommens wurden am 28. Jänner bzw. 7. Februar 2002 vorgenommen; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 14 Abs. 1 mit 1. Mai 2002 in Kraft.Die Notifikationen gemäß Artikel 14, Absatz eins, des Abkommens wurden am 28. Jänner bzw. 7. Februar 2002 vorgenommen; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 14, Absatz eins, mit 1. Mai 2002 in Kraft.
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
28.02.2019
Gesetzesnummer
20001980
Dokumentnummer
NOR30002154