(4)Absatz 4,Die Genehmigung muß mindestens folgende Angaben enthalten:
Name (Firma) und Sitz des Unternehmers (Beförderers),
amtliche/s Kennzeichen des/der Fahrzeuge/s,
Vor- und Zuname des/der Lenker/s,
Reiseweg (Anführung der Grenzübergänge),
Beginn und Ende der Fahrt (Ort und Datum).
Die Angaben unter lit. c, d und e müssen bei Genehmigungen, die auf Zeit erteilt wurden, nicht ausgefüllt werden.Die Angaben unter Litera c, d und e müssen bei Genehmigungen, die auf Zeit erteilt wurden, nicht ausgefüllt werden.