Bundesrecht konsolidiert

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Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Belarus) § 0

Kurztitel

Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Belarus)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 74/2002

Typ

Vertrag – Belarus

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.06.2002

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

16.05.2001

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Titel

ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Belarus über die Förderung und den Schutz von Investitionen
StF: BGBl. III Nr. 74/2002 (NR: GP XXI RV 688 AB 821 S. 81. BR: AB 6464 S. 681.)

Sprachen

Belarussisch, Deutsch, Englisch

Präambel/Promulgationsklausel

DIE REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE REGIERUNG DER REPUBLIK BELARUS, Im Folgenden „die Vertragsparteien“ genannt,

VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen,

IN DER ERKENNTNIS, dass die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme derartiger Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 14. März 2002 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 12, Absatz eins, mit 1. Juni 2002 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

23.11.2015

Gesetzesnummer

20001944

Dokumentnummer

NOR30002114

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