Bundesrecht konsolidiert

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Personenbeförderung im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße (Ukraine) § 0

Kurztitel

Personenbeförderung im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße (Ukraine)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 271/2002

Typ

Vertrag – Ukraine

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

06.11.2002

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

06.11.2002

Index

99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße

Titel

VEREINBARUNG zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerkabinett der Ukraine über die internationale Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße
StF: BGBl. III Nr. 271/2002

Sprachen

Deutsch, Ukrainisch

Präambel/Promulgationsklausel

PRÄAMBEL

Die Regierung der Republik Österreich und das Ministerkabinett der Ukraine, nachfolgend als die Vertragsparteien bezeichnet,

Im BEWUSSTSEIN der Beschlüsse der Dritten Paneuropäischen Verkehrskonferenz vom Juni 1997 in Helsinki auch im internationalen Straßenpersonenverkehr zur Sicherstellung und Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit Maßnahmen zu ergreifen,

ENTSCHLOSSEN, zur Verwirklichung dieser Zielsetzung eines hohen Schutzniveaus jeweils die neuesten Technologien nach dem Stand der Technik – insbesondere hinsichtlich der Minimierung des Lärm- und Schadstoffausstoßes sowie der Gewährleistung eines hohen sicherheitstechnischen Standards – anzuwenden,

IN DEM BESTREBEN, die internationale Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße zwischen ihren beiden Staaten auf diese Weise zu regeln, sowie deren Organisation und Durchführung zu erleichtern, und hierdurch auch einen Beitrag zur Förderung des Tourismus und der gegenseitigen Völkerverständigung in Europa zu leisten, haben folgendes vereinbart:

Ratifikationstext

Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Artikel 14, mit 6. November 2002 in Kraft getreten.

Schlagworte

e-rk3,
Lärmausstoß

Zuletzt aktualisiert am

16.11.2015

Gesetzesnummer

20002408

Dokumentnummer

NOR30002643

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