Bundesrecht konsolidiert

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Rückübernahmeabkommen (Rumänien) § 0

Kurztitel

Rückübernahmeabkommen (Rumänien)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 27/2002

Typ

Vertrag – Rumänien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

06.02.2002

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

28.11.2001

Index

49/06 Schubverkehr

Titel

ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Rumänien über die Rückübernahme von Personen (Rückübernahmeabkommen)
StF: BGBl. III Nr. 27/2002

Sprachen

Deutsch, Rumänisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung von Rumänien (im Weiteren „Vertragsparteien“ genannt), haben in der Absicht, die Rückübernahme von eigenen Staatsangehörigen und Drittstaatsangehörigen, die unerlaubt in das Gebiet der anderen Vertragspartei eingereist sind oder sich unerlaubt auf dem Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei aufhalten, zu regeln, Folgendes vereinbart:

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 14, des Abkommens und gemäß Absatz eins, der Schlussbestimmungen des Protokolls wurden am 10. bzw. 28. Dezember 2001 abgegeben; das Abkommen und das Protokoll treten daher gleichzeitig mit 6. Februar 2002 in Kraft.

Anmerkung

Das Protokoll wurde als Anlage 1 dokumentiert.

Schlagworte

e-rk2

Zuletzt aktualisiert am

15.09.2014

Gesetzesnummer

20001837

Dokumentnummer

NOR30001998

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