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Abkommen über Wirtschaftsbeziehungen, wirtschaftliche, industrielle und technologische Zusammenarbeit (Bangladesch) § 0

Kurztitel

Abkommen über Wirtschaftsbeziehungen, wirtschaftliche, industrielle und technologische Zusammenarbeit (Bangladesch)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 253/2002

Typ

Vertrag – Bangladesh

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.07.2002

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

21.12.2000

Index

79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)

Titel

(Übersetzung)
ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik Bangladesch über bilaterale Wirtschaftsbeziehungen und wirtschaftliche, industrielle und technologische Zusammenarbeit
StF: BGBl. III Nr. 253/2002

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierung der Volksrepublik Bangladesch und die Österreichische Bundesregierung, im folgenden „Vertragsparteien“ genannt, sind

  • Strichaufzählung
    im Wunsch, die seit langem bestehenden traditionellen Wirtschaftsbeziehungen fortzusetzen und zu verstärken,
  • Strichaufzählung
    mit der Absicht, die wirtschaftliche, industrielle und technologische Zusammenarbeit auf Grundlage der Gegenseitigkeit und zum beiderseitigen Nutzen weiterzuentwickeln und zu verstärken,
  • Strichaufzählung
    in der Überzeugung, daß durch dieses Abkommen günstige Bedingungen und eine geeignete Grundlage für eine weitere Zusammenarbeit geschaffen werden,
  • Strichaufzählung
    und im Rahmen der in den beiden Staaten geltenden Rechtsvorschriften –

wie folgt übereingekommen:

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 15, des Abkommens wurden am 15. Februar bzw. 24. April 2002 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 15, mit 1. Juli 2002 in Kraft getreten.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

22.11.2019

Gesetzesnummer

20002402

Dokumentnummer

NOR30002637

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