Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Abkommen über Wirtschaftsbeziehungen, wirtschaftliche, industrielle und technologische Zusammenarbeit (Bangladesch)
Typ
Vertrag – Bangladesh
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.07.2002
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
21.12.2000
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Titel
(Übersetzung)
ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik Bangladesch über bilaterale Wirtschaftsbeziehungen und wirtschaftliche, industrielle und technologische Zusammenarbeit
StF:
BGBl. III Nr. 253/2002
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierung der Volksrepublik Bangladesch und die Österreichische Bundesregierung, im folgenden „Vertragsparteien“ genannt, sind
im Wunsch, die seit langem bestehenden traditionellen Wirtschaftsbeziehungen fortzusetzen und zu verstärken,
mit der Absicht, die wirtschaftliche, industrielle und technologische Zusammenarbeit auf Grundlage der Gegenseitigkeit und zum beiderseitigen Nutzen weiterzuentwickeln und zu verstärken,
in der Überzeugung, daß durch dieses Abkommen günstige Bedingungen und eine geeignete Grundlage für eine weitere Zusammenarbeit geschaffen werden,
und im Rahmen der in den beiden Staaten geltenden Rechtsvorschriften –
wie folgt übereingekommen:
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 15 des Abkommens wurden am 15. Februar bzw. 24. April 2002 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 15 mit 1. Juli 2002 in Kraft getreten.Die Mitteilungen gemäß Artikel 15, des Abkommens wurden am 15. Februar bzw. 24. April 2002 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 15, mit 1. Juli 2002 in Kraft getreten.
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
22.11.2019
Gesetzesnummer
20002402
Dokumentnummer
NOR30002637