Bundesrecht konsolidiert

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Luftverkehrsabkommen (Georgien) § 0

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Georgien)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 239/2002

Typ

Vertrag – Georgien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.10.2001

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

15.12.1997

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Titel

(Übersetzung)
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG VON GEORGIEN
StF: BGBl. III Nr. 239/2002

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung von Georgien

In diesem Abkommen in der Folge die Vertragsparteien genannt,

Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt,

Vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Einrichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,

Haben folgendes vereinbart:

Ratifikationstext

Der Notenwechsel gemäß Artikel 19, des Abkommens wurde am 29. Jänner 1998 bzw. am 10. August 2001 durchgeführt; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 19, mit 1. Oktober 2001 in Kraft getreten.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

24.08.2022

Gesetzesnummer

20002268

Dokumentnummer

NOR30002501

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