Bundesrecht konsolidiert

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Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens – Kundmachung von Änderungen Art. 1

Kurztitel

Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens – Kundmachung von Änderungen

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 23/2002

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

30.01.2002

Außerkrafttretensdatum

Index

18 Kundmachungswesen
29/07 Gewerblicher Rechtsschutz

Text

Die Kundmachung der Beschlüsse der Versammlung des Internationalen Verbandes für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens vom 17. März 2000 und 3. Oktober 2001, mit denen die Ausführungsordnung und das Gebührenverzeichnis zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens Bundesgesetzblatt Nr. 348 aus 1979, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 525 aus 1984,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 196 aus 2000,) geändert werden, hat dadurch zu erfolgen, dass diese Beschlüsse beim Österreichischen Patentamt (1010 Wien, Kohlmarkt 8–10) zur öffentlichen Einsicht während der Amtsstunden aufgelegt werden.

Im RIS seit

28.04.2020

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2020

Gesetzesnummer

20011144

Dokumentnummer

NOR40222905

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